Volksabstimmung zum Abtreibungsrecht in Portugal


1998 standen die Portugiesen schon einmal vor der gleichen Frage: Soll Abtreibung legalisiert werden? Aufgrund der zu geringen Wahlbeteiligung wurde die Volksabstimmung, bei der sich 51 Prozent der Wähler gegen eine straffreie Abtreibung entschieden, vor acht Jahren für nichtig erklärt. Ministerpräsident Jose Socrates hat nun die Initiative für einen erneuten Anlauf auf den Weg gebracht. Das Referendum soll im Januar stattfinden.

Die aktuelle Gesetzeslage in Portugal erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Inzest, Vergewaltigung oder gesundheitliche Risiken für die Mutter. In diesen Fällen darf eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft erfolgen. Anderenfalls droht der Frau eine Haftstrafe von drei Jahren. Gegen diese Kriminalisierung sprechen sich die Befürworter des Referendums aus. Denn viele portugiesische Frauen lassen aus Angst vor Strafverfolgung illegal abtreiben und gehen damit ein großes gesundheitliches Risiko ein. Andere, die die Möglichkeit dazu haben, wenden sich an spanische Kliniken. Laut Jose Socrates sollen individuelle Wertvorstellungen und Freiheit nun in ein neues Gleichgewicht gebracht werden. Stimmen die Wähler in Portugal – sofern mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten zur Urne geht – für die Gesetzesänderung, darf bis zur zehnten Schwangerschaftswoche straffrei abgetrieben werden.

Dem Referendum wird eine Reihe von Diskussionen vorausgehen. Das hat sich bereits 1998 gezeigt. Eine Frage, die dann immer wieder gestellt werden wird, ist die nach dem Beginn des menschlichen Lebens im Mutterleib. Und darüber herrscht auch in der Ärzteschaft Portugals keine einhellige Meinung.

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